AGB - CLEANOA CLEANING SERVICES
Cleanoa Cleaning Services
Standort: Zürich-Leimbach, Schweiz
Stand: Dezember 2025
1. Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Cleanoa Cleaning Services (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) hinsichtlich aller von Cleanoa Cleaning Services angebotenen Dienstleistungen im Bereich Außen- und Innenpflege.
Zum Leistungsportfolio gehören insbesondere – jedoch nicht abschließend – folgende Dienstleistungen:
- Hochdruckreinigung (Terrassen, Wege, Mauern, Tonnen, Fassaden etc.)
- Gartenpflege (Rasenmähen, Heckenschnitt, Unkrautentfernung, Pflanzenpflege etc.)
- Fensterreinigung (inkl. schwer zugänglicher Fenster, Wintergärten, Dachfenster)
- Ferienservice (Tierfütterung, Pflanzenbetreuung, Briefkastenleerung, Kontrollgänge)
- Autoreinigung (Innen- und Außenreinigung)
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem vom Auftraggeber bestätigten Angebot oder einem schriftlich unterzeichneten Auftragsformular. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- Schriftliche Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber, auch per E-Mail, WhatsApp oder digitaler Signatur, oder
- Rücksendung eines vom Auftragnehmer bereitgestellten, unterzeichneten Auftragsformulars.
Mit Vertragsabschluss erkennt der Auftraggeber die zum Zeitpunkt der Bestätigung gültige Fassung dieser AGB an.
3. Leistungsumfang
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Arbeiten fachgerecht, sorgfältig und unter Einsatz geeigneter Arbeitsmittel, Geräte und Reinigungsprodukte auszuführen.
Bei unvorhersehbaren Gegebenheiten vor Ort ist der Auftragnehmer berechtigt, nach vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber Anpassungen im Leistungsumfang oder in der Materialwahl vorzunehmen. Etwaige dadurch entstehende Zusatzkosten können nach mündlicher Absprache in Rechnung gestellt werden.
Zur Erfüllung seiner Leistungen kann sich der Auftragnehmer qualifizierter Subunternehmer bedienen.
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere:
- Den ungehinderten Zugang zu den zu bearbeitenden Objekten sicherzustellen.
- Bewegliche oder empfindliche Gegenstände vor Beginn der Arbeiten zu entfernen oder zu sichern.
- Einen funktionsfähigen Wasser- und/oder Stromanschluss bereitzustellen, sofern für die Leistung erforderlich.
- Den Auftragnehmer vor Beginn auf besondere Gefahren, Empfindlichkeiten oder Risiken hinzuweisen (z. B. empfindliche Oberflächen, spezielles Tierverhalten).
Unterbleibt die Leistungserbringung aufgrund fehlender Zugänglichkeit oder anderer nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Umstände, ist dieser berechtigt, eine angemessene Ausfallpauschale zu erheben.
5. Preise & Zahlungsbedingungen
- Die vereinbarten Preise verstehen sich in CHF inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (sofern anwendbar).
- Die Zahlung ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
- Zahlungsmethoden sind Übweisung, TWINT & Bargeld.
- Bei Zahlungsverzug gelten 5 % Verzugszinsen p. a. sowie Mahngebühren in Höhe von CHF 15 pro Mahnstufe.
- Bei größeren Aufträgen oder Neukunden kann eine Voraus- oder Teilzahlung verlangt werden.
- Bei Nichtzahlung behält sich der Auftragnehmer vor, laufende Leistungen einzustellen, bis der Ausgleich erfolgt ist.
6. Rücktritt, Terminänderungen & Stornierungen
- Stornierungen sind bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei.
- Bei Stornierungen unter 48 Stunden vor Termin behält sich der Auftragnehmer vor, eine Ausfallpauschale von CHF 50 zu erheben.
- Bei Nichterscheinen ohne Abmeldung wird die volle Auftragssumme fällig.
- Der Auftragnehmer kann Termine bei höherer Gewalt (z. B. extreme Witterung, Krankheit) verschieben. Eine Haftung für daraus entstehende Folgekosten wird ausgeschlossen.
7. Haftung
- Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Zustand und die Geeignetheit der zu reinigenden Objekte bzw. Flächen. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, wird ausgeschlossen.
- Ausgeschlossen sind:
- Schäden an bereits vorgeschädigten oder unsachgemäß gesicherten Gegenständen,
- Witterungsfolgen (z. B. erneuter Moosbewuchs),
- Indirekte Schäden oder entgangener Gewinn,
- Allergische Reaktionen bei Tieren oder Pflanzen, sofern keine anderslautende Vereinbarung besteht.
- Die Haftungssumme ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den Rechnungswert der betroffenen Leistung begrenzt.
7.2 Unfall- oder Schadensmeldung während der Arbeit:
- Tritt während der Arbeiten ein Unfall oder Schaden ein, werden die Arbeiten sofort unterbrochen und der Auftraggeber unverzüglich informiert.
- Der Schaden wird fotografisch dokumentiert und die Aufnahmen werden intern gespeichert, bis die Angelegenheit geklärt ist.
- Werden vor Beginn der Arbeiten Schäden festgestellt, die nicht durch CCS verursacht wurden, werden diese umgehend fotografisch dokumentiert.
- Die Dokumentation wird – sofern relevant – dem Kunden mitgeteilt und gemäss den gesetzlichen Vorgaben gespeichert.
8. Gewährleistung & Mängelanzeige
- Bestimmte Rückstände oder Verfärbungen (z. B. tiefsitzender Schmutz, Grünbelag) können trotz fachgerechter Reinigung nicht vollständig entfernt werden – dies stellt keinen Mangel dar.
- Reklamationen sind innerhalb von 48 Stunden nach Leistungserbringung schriftlich und mit Fotodokumentation zu melden.
- Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung; Preisnachlässe oder Rückerstattungen erfolgen nur in Ausnahmefällen.
9. Datenschutzbestimmungen
Informationen zu Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
10. Urheberrechte
Alle vom Auftragnehmer erstellten Konzepte, Angebote, Berichte oder Dokumente sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
11. Gerichtsstand & Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich schweizerisches Recht, insbesondere das Obligationenrecht (OR). Gerichtsstand ist Zürich.
12. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt.
- Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang, sofern sie schriftlich festgehalten werden.
Kontakt:
Cleanoa Cleaning Services
info@cleanoa.ch